Das Parlament hat in diesem Jahr historisches für den baden-württembergischen Parlamentarismus beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform von GRÜNE, CDU und SPD wird das Wahlsystem wählerfreundlicher und der Landtag künftig jünger und diverser.
Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt. Damit können junge Menschen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden.
Nachdem die FDP gegen die Wahlrechtsreform gestimmt hat, hat sie einen eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wahlrechts eingebracht, der eine Reduzierung der Wahlkreise beinhaltete. Daniela Evers durfte für die Grüne Fraktion sprechen und hat die Ablehnung mit folgenden Argumenten begründet:
– Der Landtag kann aber muss nicht zwangsläufig durch die unsere Einführung des Zweistimmenwahlrecht größer werden
– Mit der Einführung einer geschlossenen Landesliste wird bereits erreicht, dass das System von vier Regionalauszählungen auf eine landesweite Auszählung gewechselt ist
– Durch Bevölkerungswachstum hat heute ein Wahlkreis im Schnitt 158.000 Einwohner*innen. Wenn man dem Vorschlag der FDP folgen würde, hätte ein Wahlkreis im Schnitt 292.000 Einwohner*innen und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952 (dem Jahr der ersten Landtagswahl)
– Die Interessenvertretung wäre erschwert und die Bürgernähe wäre reduziert
– Der Entwurf ist verfassungsrechtlich zumindest höchst streitbar und eventuell verfassungswidrig.
– Die FDP schlägt eine Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten vor.
– Davon würden 38 Direktmandate insgesamt 82 Abgeordnete gegenüberstehen, die über die Liste in den Landtag kommen.
-Das wird einer mindestens gleichberechtigten Kombination der Persönlichkeits- und Verhältniswahlelemente nicht gerecht.