Meine Reden

Meine Reden

In dieser Rede hat Daniela Evers verdeutlicht, warum die Schaffung eines Cyber-Crime Zentrums für Baden-Württemberg der richtige Weg ist, um Cyber-Kriminalität zu bekämpfen. Die heute schon die häufigste Form von Eigentums- und Vermögensdelikten darstellt. Tendenz steigend.

Dieses Zentrum wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angesiedelt. Dieser Standort ist gut gewählt, da Karlsruhe sowohl in der Cybersicherheit als auch in der Justiz einen ausgezeichneten Ruf hat. Das Cybercrime-Zentrum wird sich insbesondere auf Ermittlungsverfahren zu Kinderpornografie, Wirtschaftskriminalität und Betrugsfällen konzentrieren. In einem solchen Zentrum können alle Ressourcen, also Personal, Ausrüstung und technische Expertise gebündelt werden.

Zudem werden die Ermittlungsverfahren wegen Delikten der Hasskriminalität im Internet werden auf eigene Spezialdezernate bei den Staatsanwaltschaften konzentriert.

Die Diskussion um Cybercrime wird oft mit der Diskussion über weitere Eingriffsbefugnisse verknüpft. Schnell werden abstoßende Beispiele von Straftaten herangezogen, um schwere Eingriffsmöglichkeiten wie Vorratsdatenspeicherung und Ähnliches zu fordern.

Viel wichtiger als solche Diskussionen ist, eine Infrastruktur zu schaffen, die effektiv und schlagkräftig ist. Das Cybercrime-Zentrum ist eingebettet in eine umfassende Struktur zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Zu dieser Struktur gehören auch die Cybersicherheitsagentur BW mit ihrer Cyberersthilfe und die Zentrale Anlaufstelle Cybercrime beim LKA.

Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg damit in der Gruppe der führenden Bundesländer in der Bekämpfung von Cyber-Kriminalität ist. Wir sind damit unter den ersten vier Bundesländern, die ein solches Cybercrime-Zentrum einrichten. Damit senden wir auch ein Signal der Prävention und eine Botschaft an den Wirtschaftsstandort: Cyberkriminalität wird in Baden-Württemberg ernst genommen und konsequent verfolgt.

Baden-Württemberg ist Heimat vieler mittelständischer Unternehmen. Mit wenigen Rohstoffen, aber klugen Köpfen. Dieses Know-How wird durch ein solches Zentrum geschützt. Jedes Jahr richten Cyberangriffe einen enormen Schaden für die Wirtschaft an. In einer Befragung der Bitkom gaben 88 Prozent der Firmen aus allen Branchen an, Opfer von Angriffen gewesen zu sein. Im Mittelstand habe es in den letzten Jahren eine besonders starke Zunahme gegeben.

Diese Angriffe im Cyberspace können für Wirtschaftsunternehmen existenzbedrohend sein. Angriffe auf die kritische Infrastruktur können schnell dramatische Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Was das konkret bedeutet, wurde letztes Jahr deutlich, als der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch einen Cyberangriff 207 Tage lang lahmgelegt worden war. Für die Bevölkerung bedeutet das, dass kein Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld ausgezahlt werden konnte. Auch andere bürgernahe Dienstleistungen wie KfZ-Zulassungen konnten nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden.

Cyberkriminalität ist eines der sich am dynamischsten verändernden Kriminalitätsphänomene. Eine große Herausforderung in der Bekämpfung ist, dass Kriminelle oft international agieren, während die Ermittlung und vor allem die strafrechtliche Verfolgung stärker an Landesgrenzen gebunden ist. Die Bündelung der staatsanwaltlichen Strukturen ermöglicht die Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Bundes, auf europäischer und internationaler Ebene weiter zu verbessern.

Mit diesem Projekt hat die Grün-Schwarze Koalition die Justiz im Land ein weiteres Mal deutlich gestärkt.

Der Cyberspace ist kein rechtsfreier Raum, aber leider zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Deshalb bin ich froh, dass wir trotz schwieriger Haushaltslage die Mittel für das Cybercrime-Zentrum bereitgestellt haben und damit auch einen weiteren Teil des Koalitionsvertrags umgesetzt haben.

Mecklenburg-Vorpommern 44.000, Sachsen-Anhalt 53.000, Brandenburg 57.000, Rheinland-Pfalz 78.000, Niedersachsen 91.000, Baden-Württemberg 158.000.

Das ist die Anzahl der Menschen, die derzeit im Schnitt in einem Landtags-Wahlkreis wohnen. Nach Vorstellung der FDP soll Baden-Württemberg in diesem Ranking - mit fast 300.000 Menschen pro Wahlkreis - einsamer Spitzenreiter werden. Das wäre allerdings kein lobenswerter Spitzenplatz, sondern würde die Interessenvertretung erschweren, die Bürgernähe reduzieren und damit unserem gemeinsamen Ziel, nahbare Abgeordnete zu sein, widersprechen.

Eine Debatte um eine Wahlrechtsreform muss sich im Kern um die Frage drehen, wie die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität möglichst gerecht gewahrt werden kann.

Ein möglicher Weg zu dem Ziel einer gerechten, repräsentativ eingeschränkten Volkssouveränität sind Direktmandate. Herr Brugger hat in der Anhörung darauf verwiesen, dass die USA oder das Vereinigten Königreich bei der Zusammensetzung ihrer Parlamente ausschließlich auf Direktmandate setzen.

„The winner takes it all“ birgt aber die Gefahr, dass Minderheiten keine Repräsentation bekommen und die Sitzverteilung im Parlament nicht der Verteilung der insgesamt abgegebenen Stimmen entspricht.

Ein Wahlsystem bei dem die Sitze möglichst genau in dem Verhältnis zugeteilt werden, in welchem abgestimmt wurde, ist die Verhältniswahl. Hier ist die Personenauswahl über Parteilisten organisiert. In der Gesamtschau aller Kandidat*innen haben Parteien damit die Möglichkeit zu beeinflussen, dass ihre Fraktion möglichst vielfältig sein wird. Eine reine Verhältniswahl mit Parteilisten würde aber auch bedeuten, dass Wähler*innen in der Auswahl von Personen eingeschränkt wären.

Ich bin daher froh, dass wir uns mit der historischen Wahlrechtsreform zu Beginn der Legislatur für eine Verbindung von Wahlkreiswahl und Listenwahl entschieden haben. Beide haben ihre Existenzberechtigung und sollten in einer gleichberechtigten Kombination zueinanderstehen.

Die FDP schlägt eine Wahlkreisreduzierung von 70 auf 38 vor. Gleichzeitig soll die Zahl der Abgeordneten die über die Liste einziehen auf mindestens 82 steigen. Das ist keine gleichberechtige Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl. Bei diesem Verhältnis hätten die Wähler*innen zu wenig Einfluss darauf, welche Personen am Ende im Parlament sitzen werden.

Die FDP begründet ihren Vorschlag damit, dass sie einen aufgeblähten Landtag verhindern wolle. Ich teile das Ziel, dass der Landtag nicht weit über seine Sollgröße von 120 Mandaten hinauswachsen sollte. Dass dies so kommen wird, ist jedoch reine Spekulation. In Mecklenburg-Vorpommern oder in Rheinland-Pfalz hat das Zweistimmenwahlrecht beispielsweise zu weniger Überhangmandaten geführt.

Bei aller berechtigten Diskussion über die Größe des Landtages steht im Vordergrund, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität möglichst gerecht gewahrt werden muss. Dieses Ziel sollte bei jeder Debatte um eine Wahlrechtsreform im Zentrum stehen. Der Änderungsvorschlag der FDP ist in dieser Hinsicht keine Verbesserung zu diesem neuen Wahlsystem und daher abzulehnen.

Das Parlament hat in diesem Jahr historisches für den baden-württembergischen Parlamentarismus beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform von GRÜNE, CDU und SPD wird das Wahlsystem wählerfreundlicher und der Landtag künftig jünger und diverser.

Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt. Damit können junge Menschen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden.

Nachdem die FDP gegen die Wahlrechtsreform gestimmt hat, hat sie einen eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wahlrechts eingebracht, der eine Reduzierung der Wahlkreise beinhaltete. Daniela Evers durfte für die Grüne Fraktion sprechen und hat die Ablehnung mit folgenden Argumenten begründet:

– Der Landtag kann aber muss nicht zwangsläufig durch die unsere Einführung des Zweistimmenwahlrecht größer werden

– Mit der Einführung einer geschlossenen Landesliste wird bereits erreicht, dass das System von vier Regionalauszählungen auf eine landesweite Auszählung gewechselt ist

– Durch Bevölkerungswachstum hat heute ein Wahlkreis im Schnitt 158.000 Einwohner*innen. Wenn man dem Vorschlag der FDP folgen würde, hätte ein Wahlkreis im Schnitt 292.000 Einwohner*innen und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952 (dem Jahr der ersten Landtagswahl)

– Die Interessenvertretung wäre erschwert und die Bürgernähe wäre reduziert

– Der Entwurf ist verfassungsrechtlich zumindest höchst streitbar und eventuell verfassungswidrig.

– Die FDP schlägt eine Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten vor.

– Davon würden 38 Direktmandate insgesamt 82 Abgeordnete gegenüberstehen, die über die Liste in den Landtag kommen.

-Das wird einer mindestens gleichberechtigten Kombination der Persönlichkeits- und Verhältniswahlelemente nicht gerecht.

Gestern durfte Daniela Evers eine Haushaltsrede zum Einzelplan des Justizministeriums halten. Ihr war dabei wichtig zu betonen, dass das Land und die grüne Fraktion auf den russischen Angriffskrieg mit dem Hochhalten der eigenen Prinzipien reagieren müssen. Für den Bereich Migration bedeutet das, dass das Land dem Kriegsverbrecher Putin die Rechtsstaatlichkeit entgegenhalten und auf den Terror gegen die ukrainische Zivilbevölkerung mit der Aufnahme von Geflüchteten reagieren muss.

„Ich bin überzeugt, langfristig setzt sich nicht das Recht des Stärkeren durch, sondern die Stärke des Rechtsstaats. Ein Staat, der sich an das Recht und dessen Durchsetzung gebunden sieht, ist lebenswerter, als ein Staat in dem die Willkür herrscht. Ein Staat, der selbst der Kontrolle seiner Hoheitsrechte und der Ausübung derselben durch eine unabhängige Justiz unterliegt, schützt sich selbst vor Allmachtsphantasien. Das Parlament kann seinen Beitrag leisten, wie wir uns politisch positionieren, wie wir den Begriff des Rechtstaats interpretieren und welche Mittel wir als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellen. Trotz angespannter Haushaltslage konnte Daniela Evers dazu beitragen, dass für Folgendes Haushaltsmittel bereitstellt wurden:

– Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

– Landesaufnahmeprogramm „Nordirak“

– Neustellen und Hebungen in der Justiz

– Digitalisierung der Justiz

– Einrichtung eines Cybercrimeabwehrzentrums

– Fokus Resozialisierung im Strafvollzug

– Projekte zur Haftvermeidung

– Neubau der JVA Rottweil

– unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung in der Abschiebehaft

– Unterstützung des Flüchtlingsrat und weiterer unabhängige Beratungsstellen

 
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