Meine Reden

Meine Reden

Das Parlament hat in diesem Jahr historisches für den baden-württembergischen Parlamentarismus beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform von GRÜNE, CDU und SPD wird das Wahlsystem wählerfreundlicher und der Landtag künftig jünger und diverser.

Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt. Damit können junge Menschen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden.

Nachdem die FDP gegen die Wahlrechtsreform gestimmt hat, hat sie einen eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wahlrechts eingebracht, der eine Reduzierung der Wahlkreise beinhaltete. Daniela Evers durfte für die Grüne Fraktion sprechen und hat die Ablehnung mit folgenden Argumenten begründet:

– Der Landtag kann aber muss nicht zwangsläufig durch die unsere Einführung des Zweistimmenwahlrecht größer werden

– Mit der Einführung einer geschlossenen Landesliste wird bereits erreicht, dass das System von vier Regionalauszählungen auf eine landesweite Auszählung gewechselt ist

– Durch Bevölkerungswachstum hat heute ein Wahlkreis im Schnitt 158.000 Einwohner*innen. Wenn man dem Vorschlag der FDP folgen würde, hätte ein Wahlkreis im Schnitt 292.000 Einwohner*innen und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952 (dem Jahr der ersten Landtagswahl)

– Die Interessenvertretung wäre erschwert und die Bürgernähe wäre reduziert

– Der Entwurf ist verfassungsrechtlich zumindest höchst streitbar und eventuell verfassungswidrig.

– Die FDP schlägt eine Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten vor.

– Davon würden 38 Direktmandate insgesamt 82 Abgeordnete gegenüberstehen, die über die Liste in den Landtag kommen.

-Das wird einer mindestens gleichberechtigten Kombination der Persönlichkeits- und Verhältniswahlelemente nicht gerecht.

Gestern durfte Daniela Evers eine Haushaltsrede zum Einzelplan des Justizministeriums halten. Ihr war dabei wichtig zu betonen, dass das Land und die grüne Fraktion auf den russischen Angriffskrieg mit dem Hochhalten der eigenen Prinzipien reagieren müssen. Für den Bereich Migration bedeutet das, dass das Land dem Kriegsverbrecher Putin die Rechtsstaatlichkeit entgegenhalten und auf den Terror gegen die ukrainische Zivilbevölkerung mit der Aufnahme von Geflüchteten reagieren muss.

„Ich bin überzeugt, langfristig setzt sich nicht das Recht des Stärkeren durch, sondern die Stärke des Rechtsstaats. Ein Staat, der sich an das Recht und dessen Durchsetzung gebunden sieht, ist lebenswerter, als ein Staat in dem die Willkür herrscht. Ein Staat, der selbst der Kontrolle seiner Hoheitsrechte und der Ausübung derselben durch eine unabhängige Justiz unterliegt, schützt sich selbst vor Allmachtsphantasien. Das Parlament kann seinen Beitrag leisten, wie wir uns politisch positionieren, wie wir den Begriff des Rechtstaats interpretieren und welche Mittel wir als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellen. Trotz angespannter Haushaltslage konnte Daniela Evers dazu beitragen, dass für Folgendes Haushaltsmittel bereitstellt wurden:

– Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

– Landesaufnahmeprogramm „Nordirak“

– Neustellen und Hebungen in der Justiz

– Digitalisierung der Justiz

– Einrichtung eines Cybercrimeabwehrzentrums

– Fokus Resozialisierung im Strafvollzug

– Projekte zur Haftvermeidung

– Neubau der JVA Rottweil

– unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung in der Abschiebehaft

– Unterstützung des Flüchtlingsrat und weiterer unabhängige Beratungsstellen