Am 26. April 2022 beschlossen Grüne, CDU und SPD eine Reform des Landtagwahlrechts.
Damit wurde das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt und so jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, ihre Zukunft aktiv mitzuentscheiden. Mit der Einführung des Zweistimmenwahlrechts haben Wähler*innen zukünftig mehr Wahlfreiheiten. Und wir eröffnen über die Einführung von Listen die Möglichkeit, die Vielfalt der Gesellschaft besser abzubilden und Frauen mehr Beteiligung im Parlament zu eröffnen. Das ist ein großer grüner Erfolg!
Der FDP war damals an den Gesprächen beteiligt. Es zeichnete sich aber schnell ab, dass die FDP andere Pläne verfolgte. Zunächst scheiterte sie mit einem selbst vorgelegten Gesetzentwurf im Landtag. Sie plante dann ein Volksbegehren mit dem Ziel die Wahlkreise von 70 Wahlkreisen auf 38 zu reduzieren. Das Innenministerium ist bei der Prüfung der Zulässigkeit das Volksbegehren abgelehnt, da das Persönlichkeitswahlrecht mindestens zu gleichen Maßen Berücksichtigung finden muss wie das Verhältniswahlrecht. Das wäre mit der Reduzierung auf 38 Wahlkreise nicht mehr der Fall gewesen, da bei 120 Abgeordneten in Regelgröße 38 aus den Wahlkreisen und 72 über die Liste eingezogen wären.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat das Volksbegehren nun nach Einreichen der Klage zugelassen, da er, entgegen der bisherigen Rechtsauffassung, dem Gesetzgeber einen deutlich größeren Spielraum in der Ausgestaltung des Wahlrechts einräumt. FDP bzw. die Antragssteller*innen müssen natürlich noch die notwendigen Unterschriften (ein Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten) zusammenbringen. Ob ihnen das gelingen wird ist völlig offen.
Die FDP hat nun versucht, diese Entscheidung des Innenministeriums politisch zu skandalisieren
Das ist inhaltlich falsch und politisch ein sehr durchsichtiges Manöver. Die Größe des Landtags bestimmt sich vor allem durch die Wahlentscheidung der Bevölkerung und kann derzeit nicht prognostiziert werden – es ist möglich, dass es zu einem Mehr kommt, es kann aber auch, wie in anderen Bundesländern gesehen, zu einer Verringerung gegenüber der derzeitigen Größe kommen.
Für uns als Grüne Fraktion spricht gegen den Vorschlag der FDP, dass die Abschaffung von 32 Wahlkreisen zwar verfassungsrechtlich zulässig ist, aber nicht verantwortungsvoll wäre. Denn damit würde sich die Wahlkreisgröße mit einem Schlag verdoppeln. Am Beispiel des Landtagswahlkreis Freiburg 1 würde dann ein*e Abgeordnete*r nicht mehr auf 125.000 Wahlberechtigte kommen, sondern auf 250.000. Damit würde sich die Bürgernähe maßgeblich reduzieren.
Die FDP sollte ihre politische Energie vielleicht besser in eine aus gewogenere Besetzung ihrer Kandidat*innenliste stecken und den bisher schwachen Frauen- und Vielfaltsanteil in ihren reihen deutlich erhöhen.