Gut integrierte Flüchtlinge können in Baden-Württemberg bleiben. Das hat die Koalition beschlossen. Eine gute Nachricht für die Pflegehelferin, die seit einigen Jahren in Deutschland arbeitet, eine gute Nachricht für die Azubi beim Bäcker, die dort das Handwerk lernt, und eine gute Nachricht für den Koch mit guten Deutschkenntnissen. An sie alle geht das Signal: Ihr seid uns wichtig, ihr könnt hierbleiben! Menschen mit Bleibeperspektive, die beispielsweise einer Arbeit nachgehen oder in Ausbildung sind, werden nicht länger abgeschoben.
„Nach langen politischen Verhandlungen haben wir uns geeinigt, dass Menschen die zum Stichtag 1.Januar 2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland sind und unter das Bundes-Gesetzentwurf des Chancen-Aufenthaltsrecht fallen würden, bis zur Umsetzung dieses Gesetzes nicht abgeschoben werden. Damit verhindern wir Abschiebungen von Menschen, die hier gut integriert sind und mit der neuen Bundesregelung ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen könnten. Ich bin sehr froh über diese Einigung, für die lange gekämpft habe“, so Evers.
Hintergrund ist: Bereits in wenigen Wochen sollen ohnehin durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gut integrierte Menschen einen Aufenthaltsstatus erhalten.
Was ist dabei geplant? Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen: Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
„Wir haben daher in der Koalition vereinbart, dass die Menschen, die unter dieses Chancenaufenthaltsrecht fallen, ab sofort nicht abgeschoben werden. Damit schlagen wir für die Praxis eine Brücke bis das Bundesgesetz im Dezember in Kraft tritt.“