Mit rund 6,2 Millionen Euro fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Zuge des „Innovationsprogramms Pflege“ 14 Projekte zur Tages- und Kurzzeitpflege. Damit sollen vor allem die ambulante Versorgung sowie pflegende Angehörige gestärkt werden.
Mit der neuen Förderrunde entstehen nunmehr in sechs Tagespflegeeinrichtungen sowie einem weiteren Projekt 15 Kurzzeit-Pflegeplätze und 123 Plätze in der Tagespflege. Hinzu kommen relativ schnell insgesamt 32 Plätze aus dem Bereich Kurzzeitpflege der Projekte in Göppingen und Freiburg.
Im Zuge des Innovationsprogramms werden zudem sechs Modellprojekte gefördert, um die Qualität in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Insgesamt haben fünf Modellprojekte starke Bezüge zum Thema Kurzzeitpflege.
Vielversprechend ist der Antrag „Ambulant betreute Verhinderungspflege in einer betreuten Wohnung im Quartier mit eingebundenem Case Management“ der Evangelischen Sozialstation Freiburg i. Br. gGmbH. Hier wird mit der Förderung die Erprobung einer ambulant betreuten Verhinderungspflege, zum Beispiel bei Urlaubs-/Krankheitsvertretung des pflegenden Angehörigen, mit 12 Plätzen in ländlich geprägten Stadtteilen von Freiburg ermöglicht. Besonders interessant ist dabei ein in die ambulante Versorgungslandschaft wirkender, sogenannter Case-Management-Ansatz, bei dem die Sozialstation als ambulanter Pflegedienst und Betreiberin der Verhinderungspflege enge Bezüge ins Quartier nutzen kann.
Daniela Evers, Freiburger Landtagsabgeordnete, freut die Förderung für die Evangelische Sozialstation: „Die Förderung der Verhinderungspflege der evangelischen Sozialstation wird viele Angehörige der Gepflegten entlasten, die nicht zu selten von Mehrfach- und auch Überbelastung betroffen sind. Dieses Modellprojekt trägt der Realität Rechnung und geht auf Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen und Gepflegten ein, indem sie Kurzeitpflege im Quartier vor Ort schaffen“, so Evers.
Weitergehende Infos:
Die Förderung der innovativen Projekte wird zudem wissenschaftlich evaluiert, um daraus weiterführende Erkenntnisse abzuleiten. Viele Projektergebnisse, zum Beispiel zum notwendigen Case Management in der Kurzzeitpflege, sind bereits in konzeptionelle und gesetzgeberische Überlegungen der Länder zur zukunftsfähigen Pflege eingeflossen. Den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (BLAG Pflegereform) unter Vorsitz Baden-Württembergs, einen Vergütungszuschlag für Case Management und die medizinische Behandlungspflege in der Kurzzeitpflege einzuführen, wird gegenüber dem Bund auch weiter konsequent verfolgt