Am 8. Mai 1949 beschloss der Parlamentarische Rat nach 9-monatiger Beratungszeit das Grundgesetz.
Am 23.Mai 1949 wurde es ausgefertigt und verkündet und bildet seither das Fundament der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 3.10.1990 umfasst der Geltungsbereich auch die beigetretenen Länder der früheren DDR.
Mit einem Fest in und um die Staatsoper Stuttgart feierten der Landtag und die in ihm vertretenen Fraktionen das Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Daniela Evers hat das Fest als fröhlich erlebt und hatte sehr viele gute Gespräche am Stand der Grünen Fraktion.
Im Nachgang hat sie aber erfahren, dass die Fraktion der AfD offenbar von Menschen körperlich angegangen und gestört worden sei. Sie persönlich hatte von diesem Vorfall nichts mitbekommen. Sie war aber auch nicht durchgehend am Stand.
"Eines ist aber klar - körperliche Angriffe und Gewalt lehne ich in der politischen Auseinandersetzung grundsätzlich ab", so Daniela Evers.
Evers verbindet inhaltlich nichts mit dem politischen Kompass der AfD, aber gerade weil da sie an das Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung glaubt und dieses für die Säule des deutschen Systems halte, sieht sie körperliche Übergriffe auf jedwede politische Gruppierung nicht als gerechtfertigt an.
"Begegnen wir vielmehr rechten Positionen, Hass, Hetze und Verächtlichmachung immer mit klarer demokratischer und unverbrüchlicher Grundhaltung und halten wir als „Waffe“ die klare Positionierung der Grundrechte entgegen. Herzlichen Glückwunsch uns allen zu 75 Jahren Grundgesetz", so Evers abschließend.