Wahlalter ab 16 und Listenwahlrecht

Der Landtag hat gestern die Reform des Landtagswahlrechts beschlossen.

„Damit ist ein Meilenstein der Jugendbeteiligung gelungen, denn nun können endlich auch Jugendliche ab 16 Jahren bei der Landtagswahl wählen und die Stimme der Jugend wird bei der Wahl gestärkt“, so Evers.

Zudem wird das Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit Landesliste eingeführt. Mit dem neuen Wahlrecht wird der Landtag jünger, weiblicher und vielfältiger – und damit ein echtes Spiegelbild unserer Gesellschaft. Statt nur einer Stimme haben die Wähler*innen künftig – ähnlich wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine Erststimme für den*die Kandidat*in im Wahlkreis und eine Zweitstimme, mit der sie eine Partei wählen können.

Die Partei stellt für die Zweitstimme eine sogenannte Landesliste auf. Das bedeutet konkret: Parteien können ihre Landesliste vielfältiger besetzen, mit mehr Frauen, mit mehr jungen Menschen und mit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte.

Durch die Landesliste kann sichergestellt werden, dass sich die Vielfalt der Gesellschaft, aber auch unserer eigenen Partei im Parlament wieder findet. „Ich freue mich, dass ich als AK-Vorsitzende für Justiz und Recht meinen Anteil dazu beitragen konnte“, so Evers.