Letzte Woche war der Landesverband des Bunds Deutscher Rechtspfleger (BDK) zu Besuch im Arbeitskreis Recht.
Der BDK setzt sich für eine Verbesserung der Ausbildung und des Berufs des Rechtpflegers ein. Die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgt über ein dreijähriges duales Studium. Die Durchführung der praktischen Abschnitte erwiesen sich in der Corona-Pandemie als schwierig. Zudem ist Nachwuchsmangel ein Problem. Die Einordnung in eine höhere Besoldungsgruppe könnte eine Möglichkeit sein, die Attraktivität des Berufs zu steigern. Eine Forderung, die der Arbeitskreis Recht aufnehmen wird.
„Ich bedanke mich bei dem Landesverband der BDK für den Austausch“, so Evers.