Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

Das Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf.

Gesundheitsminister Manne Lucha erklärt:“Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“.

Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden zudem aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Eine entsprechende Klarstellung entsprechend der Ausnahmen bei der Testpflicht bei 2G+ wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Noch bis zum 31. Januar 2022 habe zudem alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests zu allen 2G Einrichtungen Zugang zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Beschriebenes gilt ab sofort.